Wenn ein Mensch zunehmend Unterstützung benötigt, stehen Familien häufig vor einer schwierigen Entscheidung: Reichen einzelne Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes oder wird eine Betreuungskraft benötigt, die mit im Haushalt lebt?
Beide Modelle können dazu beitragen, dass ein pflegebedürftiger Mensch weiterhin zuhause leben kann. Sie unterscheiden sich jedoch erheblich bei Aufgaben, Organisation, Finanzierung und zeitlicher Verfügbarkeit.
Wichtig vorab: Der verbreitete Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist missverständlich. Eine einzelne Betreuungskraft kann nicht legal 24 Stunden täglich arbeiten oder permanent zur Verfügung stehen. Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten müssen auch dann eingehalten werden, wenn die Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt.
Mit „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ ist üblicherweise ein Modell gemeint, bei dem eine Haushalts- und Betreuungskraft vorübergehend oder längerfristig mit im Haushalt der unterstützungsbedürftigen Person lebt.
Die Bezeichnung beschreibt damit eher die Wohn- und Betreuungssituation als eine tatsächliche Arbeitszeit von 24 Stunden pro Tag.
Eine einzelne Person kann keine echte Rund-um-die-Uhr-Versorgung leisten. Wenn tatsächlich zu jeder Tages- und Nachtzeit unmittelbar eine Betreuungsperson verfügbar sein muss, muss die Versorgung anders organisiert werden, beispielsweise durch mehrere Personen und entsprechende Schichtmodelle.
Der konkrete Leistungsumfang hängt vom vereinbarten Betreuungsmodell, der Qualifikation der Person und dem tatsächlichen Hilfebedarf ab.
Beispielsweise Kochen, Einkaufen, Wäsche und Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben.
Gesellschaft, gemeinsame Aktivitäten und Unterstützung bei der Tagesstruktur.
Je nach Beschäftigungsmodell und Qualifikation kann auch Unterstützung bei alltäglichen pflegerischen Verrichtungen vereinbart sein.
Ein ambulanter Pflegedienst wohnt nicht bei der pflegebedürftigen Person. Pflegekräfte kommen zu vereinbarten Zeiten nach Hause und übernehmen die individuell geplanten Pflegeleistungen.
Unterstützung beispielsweise bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und Mobilität.
Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung, wenn diese verordnet und erforderlich sind.
Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege und Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
| Kriterium | Häusliche „24-Stunden-Betreuung“ | Ambulanter Pflegedienst |
|---|---|---|
| Wohnsituation | Betreuungskraft lebt in der Regel mit im Haushalt | Pflegekräfte kommen zu vereinbarten Einsätzen |
| Alltagsbegleitung | Kann einen großen Teil des Modells ausmachen | Je nach vereinbartem Leistungsumfang |
| Haushalt | Häufig wesentlicher Bestandteil | Je nach angebotener und vereinbarter Leistung |
| Grundpflege | Je nach Modell und Qualifikation | Professionell als vereinbarte Pflegeleistung |
| Behandlungspflege | Nicht automatisch Bestandteil einer Betreuungskraft | Durch entsprechend qualifiziertes Personal nach ärztlicher Verordnung |
| 24 Stunden Arbeitszeit? | Nein – Arbeits- und Ruhezeiten gelten | Nein – vereinbarte Einsätze zu bestimmten Zeiten |
| Pflegeversicherung | Keine pauschale Vollfinanzierung der Betreuungskraft | Pflegesachleistungen können je nach Pflegegrad genutzt werden |
| Krankenkasse | Betreuungskraft ist nicht automatisch Leistungserbringer für Behandlungspflege | Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege kann bei erfüllten Voraussetzungen übernommen werden |
Bei der Entscheidung ist wichtig, zwischen allgemeiner Unterstützung im Alltag und professionellen Pflegeleistungen zu unterscheiden.
Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft kann viel Präsenz im Alltag ermöglichen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie sämtliche pflegerischen oder medizinischen Aufgaben übernehmen darf oder fachlich übernehmen kann.
Gerade bei Behandlungspflege ist die Abgrenzung wichtig: Ärztlich verordnete medizinisch-pflegerische Maßnahmen sollten nicht einfach einer Betreuungskraft zugeschrieben werden, nur weil diese im Haushalt lebt.
Einer der größten Vorteile einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft kann die stärkere Präsenz im täglichen Leben sein.
Diese Präsenz darf jedoch nicht mit permanenter Arbeitsbereitschaft verwechselt werden.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass eine Betreuungskraft nachts oder außerhalb ihrer normalen Tätigkeiten einfach kostenlos „mit anwesend“ sein könne.
Arbeitsrechtlich kann jedoch auch Bereitschaftsdienst als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten. Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich entschieden, dass der gesetzliche Mindestlohn auch für geleisteten Bereitschaftsdienst entsandter ausländischer Betreuungskräfte gelten kann.
Besonders wichtig bei nächtlichem Hilfebedarf: Wenn eine Person regelmäßig nachts Hilfe benötigt, sollte vor Vertragsabschluss genau geklärt werden, wie diese Versorgung rechtlich und organisatorisch tatsächlich gewährleistet wird.
Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Die Kosten hängen unter anderem vom Beschäftigungsmodell, Arbeitsumfang, Betreuungsbedarf, Sprachkenntnissen, Qualifikation und weiteren Vertragsbedingungen ab.
Hinzu kommen je nach Modell beispielsweise Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten oder Vermittlung.
Wichtig: Die Finanzierung einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft erfolgt typischerweise zu einem erheblichen Teil privat. Je nach Pflegesituation können Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung der häuslichen Versorgung beitragen.
Beim ambulanten Pflegedienst richten sich die Kosten nach den tatsächlich vereinbarten Leistungen und deren Häufigkeit.
Bei vorhandenem Pflegegrad können für geeignete Leistungen Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.
Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird dagegen der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil entsteht, lässt sich deshalb nicht seriös mit einem einzigen Pauschalbetrag beantworten.
Die pflegebedürftige Person kann Teile ihres Alltags noch selbstständig bewältigen.
Es werden zu bestimmten Zeiten konkrete Pflegeleistungen benötigt.
Angehörige können einen Teil der Unterstützung weiterhin übernehmen.
Es wird professionelle Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung benötigt.
Die Versorgung lässt sich mit geplanten Einsätzen und weiteren Hilfen zuverlässig organisieren.
Dieses Modell kann insbesondere dann geprüft werden, wenn nicht nur einzelne Pflegeeinsätze, sondern über den Tag verteilt viel Unterstützung im Alltag benötigt wird.
Es besteht ein größerer Bedarf an Alltagsbegleitung und Gesellschaft.
Unterstützung bei Haushalt und Mahlzeiten wird regelmäßig benötigt.
Die pflegebedürftige Person soll trotz erhöhtem Unterstützungsbedarf möglichst zuhause bleiben.
Die Familie kann die notwendige Unterstützung nicht über den gesamten Alltag hinweg allein organisieren.
Die Entscheidung sollte nicht allein vom Pflegegrad abhängig gemacht werden.
Zwei Menschen mit demselben Pflegegrad können völlig unterschiedliche Unterstützungsbedürfnisse haben.
Wie selbstständig kann die Person aufstehen, gehen und sich bewegen?
Bestehen beispielsweise demenzbedingte Schwierigkeiten im Tagesablauf?
Wird regelmäßig auch während der Nacht Unterstützung benötigt?
Sind regelmäßig ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen notwendig?
Wie viel Unterstützung wird bei Mahlzeiten, Einkäufen und Haushalt benötigt?
Welche Unterstützung kann die Familie realistisch und dauerhaft leisten?
Die Nacht ist häufig der Punkt, an dem Familien erkennen, dass eine bisher funktionierende häusliche Versorgung an Grenzen kommt.
Wer nachts regelmäßig aufstehen, umlagern, zur Toilette begleiten oder bei Unruhe unterstützen muss, benötigt ein anderes Versorgungskonzept als jemand, der nachts weitgehend selbstständig ist.
Eine im Haushalt wohnende Betreuungskraft löst dieses Problem nicht automatisch. Auch sie benötigt gesetzlich vorgesehene Ruhezeiten. Regelmäßiger nächtlicher Hilfebedarf muss deshalb ausdrücklich in die Versorgungsplanung einbezogen werden.
Ja. Die beiden Modelle schließen sich nicht grundsätzlich gegenseitig aus.
Gerade bei höherem Unterstützungsbedarf kann eine Aufgabenteilung sinnvoll sein.
Unterstützt beispielsweise bei Alltagsstruktur, Gesellschaft, Mahlzeiten und Haushalt im vereinbarten Rahmen.
Übernimmt vereinbarte professionelle Pflege und bei entsprechender Verordnung medizinisch-pflegerische Maßnahmen.
Diese Kombination kann Versorgungslücken vermeiden: Alltagsunterstützung und professionelle Pflege werden dabei nicht miteinander verwechselt, sondern sinnvoll aufgeteilt.
Die Entscheidung muss nicht ausschließlich zwischen Pflegedienst und einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft fallen.
Je nach Pflegebedarf können beispielsweise ambulante Pflege, Betreuungsangebote, Tagespflege und Unterstützung durch Angehörige miteinander kombiniert werden.
So kann eine Versorgung entstehen, die stärker auf den tatsächlichen Bedarf zugeschnitten ist.
Entlastung entsteht nicht automatisch dadurch, dass möglichst viele Leistungen organisiert werden.
Entscheidend ist, ob die besonders belastenden Zeiten und Aufgaben tatsächlich abgedeckt sind.
Familien sollten Angebote für häusliche Betreuung genau prüfen.
Misstrauisch werden sollten Sie insbesondere, wenn eine einzelne Person angeblich dauerhaft 24 Stunden täglich arbeiten oder verfügbar sein soll.
Wie viele Stunden täglich benötigt die Person tatsächlich Unterstützung?
Geht es hauptsächlich um Pflege, Betreuung, Haushalt oder eine Kombination?
Welche Tätigkeiten kann die pflegebedürftige Person noch selbst übernehmen?
Werden ärztlich verordnete medizinisch-pflegerische Maßnahmen benötigt?
Ist regelmäßig Unterstützung während der Nacht erforderlich?
Welche Aufgaben können Angehörige realistisch und dauerhaft übernehmen?
Welche Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung können genutzt werden?
Wie wird die Versorgung bei Urlaub, Krankheit oder Ausfall einer Betreuungsperson sichergestellt?
Herz & Hand unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige insbesondere im Duisburger Norden bei der ambulanten Versorgung zuhause.
Unter anderem Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.
Unter anderem Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.
Unter anderem Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.
Auch in Dinslaken unterstützt Herz & Hand Pflegebedürftige und Familien bei einer individuell geplanten ambulanten Versorgung.
Ambulante Unterstützung im vertrauten Zuhause.
Pflegeleistungen entsprechend des persönlichen Bedarfs.
Persönliche ambulante Unterstützung zuhause.
Ambulante Versorgung im zentralen Dinslaken.
Nein. Eine einzelne Betreuungskraft darf nicht 24 Stunden täglich arbeiten. Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
Nein. Die Begriffe dürfen nicht gleichgesetzt werden. Welche Tätigkeiten eine Betreuungskraft übernehmen kann, hängt unter anderem von Qualifikation, Beschäftigungsmodell und Vereinbarung ab.
Je nach individuellem Pflegebedarf, vereinbartem Leistungsumfang und organisatorischer Planung können mehrere Einsätze am Tag erforderlich und möglich sein.
Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird im ambulanten Bereich durch entsprechend qualifiziertes Personal erbracht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Ja. Je nach Situation kann eine Betreuungskraft im Alltag unterstützen, während ein ambulanter Pflegedienst die vereinbarten professionellen Pflegeleistungen übernimmt.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem Orientierung, Sicherheit, nächtlicher Hilfebedarf, Pflegebedarf und die vorhandene Unterstützung durch Angehörige.
Nein. Die Gesamtkosten hängen vom tatsächlichen Pflegebedarf, den benötigten Leistungen, den Versicherungsleistungen und der jeweiligen Betreuungssituation ab.
Regelmäßiger nächtlicher Hilfebedarf muss ausdrücklich in die Versorgungsplanung einbezogen werden. Die bloße Anwesenheit einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft bedeutet nicht, dass diese die ganze Nacht arbeiten oder bereitstehen kann.
Wenn Sie noch nicht wissen, welcher Umfang ambulanter Pflege für Sie oder einen Angehörigen sinnvoll ist, kann zunächst der konkrete Pflegebedarf betrachtet werden.
Herz & Hand bespricht mit Ihnen, welche ambulanten Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld benötigt werden und wie diese organisiert werden können.
Pflegedienst Herz & Hand
Tunnelstraße 1
47137 Duisburg
Telefon:
0203 – 57 83 572
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr
Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten
Wie viel Unterstützung zuhause benötigt wird, lässt sich nicht allein am Pflegegrad ablesen. Wir besprechen mit Ihnen, welche ambulanten Leistungen in Ihrer Situation sinnvoll sein können.
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