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Pflegedienst Herz & Hand | Duisburg

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Duisburg

Pflegeberatung direkt bei Ihnen zuhause – persönlich, fachlich und verständlich. Herz & Hand führt Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Duisburg durch und unterstützt Pflegegeldempfänger sowie pflegende Angehörige bei wichtigen Fragen rund um die häusliche Pflege.

Der Beratungsbesuch dient nicht nur dazu, den gesetzlich vorgesehenen Nachweis zu erbringen. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre aktuelle Pflegesituation gemeinsam mit einer qualifizierten Pflegefachkraft zu betrachten und konkrete Fragen direkt in Ihrer häuslichen Umgebung zu besprechen.

Pflegeberatung mit Herz & Hand: Persönliche Orientierung, fachliche Unterstützung und ein klarer Ablauf – direkt bei Ihnen zuhause.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich insbesondere an Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen.

Der Beratungsbesuch soll die Qualität der häuslichen Pflege unterstützen und pflegebedürftigen Menschen sowie den pflegenden Angehörigen praktische pflegefachliche Hilfestellung geben.

Wichtig: Der Termin ist keine Prüfung Ihrer Familie. Er soll vielmehr dazu beitragen, die Versorgung zuhause zu unterstützen, Fragen zu klären und mögliche Verbesserungen frühzeitig zu erkennen.

Ablauf einer Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die Beratung orientiert sich an Ihrer individuellen Pflegesituation. Unsere Pflegefachkraft nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und betrachtet gemeinsam mit Ihnen, wie die Versorgung zuhause organisiert ist und wo Unterstützung sinnvoll sein kann.

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Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir besprechen kurz Ihre Situation und stimmen einen passenden Beratungstermin mit Ihnen ab.

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Beratung bei Ihnen zuhause

Unsere Pflegefachkraft besucht Sie in Ihrer häuslichen Umgebung, nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und bespricht mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation.

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Pflegesituation gemeinsam betrachten

Wir schauen gemeinsam darauf, wie die Pflege organisiert ist, welche Herausforderungen bestehen und ob zusätzliche Unterstützung sinnvoll sein könnte.

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Dokumentation des Beratungsbesuchs

Der durchgeführte Beratungsbesuch wird entsprechend den vorgesehenen Anforderungen dokumentiert.

Wie häufig ist der Beratungsbesuch erforderlich?

Für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist der Beratungsbesuch nach der aktuellen Regelung grundsätzlich einmal in jedem Halbjahr vorgesehen.

Pflegegrad 2 und 3

Der verpflichtende Beratungsbesuch ist grundsätzlich einmal in jedem Halbjahr wahrzunehmen.

Pflegegrad 4 und 5

Auch hier ist der verpflichtende Beratungsbesuch grundsätzlich einmal in jedem Halbjahr vorgesehen.

Zusätzliche Beratung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Beratung bei Bedarf weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen: Die halbjährliche Verpflichtung gilt inzwischen auch für die Pflegegrade 4 und 5. Die Möglichkeit einer häufigeren vierteljährlichen Beratung bleibt für diese Pflegegrade bestehen.

Auch bei Pflegegrad 1 kann Beratung sinnvoll sein

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind nicht in gleicher Weise zum Beratungsbesuch verpflichtet. Sie können jedoch halbjährlich einen solchen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, wenn sie dies wünschen.

Das kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn sich die Pflegesituation verändert oder Fragen zu möglichen Unterstützungsangeboten entstehen.

Pflegeberatung ist mehr als ein Pflichttermin

Der Beratungsbesuch bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen die Gelegenheit, die aktuelle Versorgung gemeinsam mit einer Pflegefachkraft zu reflektieren.

Pflegesituation besprechen

Wir betrachten gemeinsam, wie die Pflege aktuell organisiert ist und an welchen Stellen Fragen bestehen.

Angehörige entlasten

Pflegende Angehörige können Erfahrungen, Unsicherheiten und Belastungen offen ansprechen.

Orientierung erhalten

Wir geben verständliche Hinweise zur Pflege, Organisation und zu möglichen Unterstützungsangeboten.

Sicherheit schaffen

Klare Informationen können dazu beitragen, den Pflegealltag übersichtlicher und besser planbar zu machen.

Welche Themen können beim Beratungsbesuch besprochen werden?

Der konkrete Inhalt richtet sich nach Ihrer persönlichen Pflegesituation. Typische Themen können unter anderem sein:

  • Organisation der häuslichen Pflege
  • Unterstützung bei Körperpflege und Mobilität
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • Umgang mit Veränderungen der Pflegesituation
  • Hilfsmittel und praktische Unterstützung im Alltag
  • Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige übernehmen häufig viele Aufgaben gleichzeitig: Körperpflege, Organisation, Termine, Einkäufe, Medikamente und die tägliche Betreuung.

Im Beratungsbesuch können auch die Belastungen und Fragen der pflegenden Angehörigen angesprochen werden. Gemeinsam kann betrachtet werden, welche Unterstützung den Pflegealltag erleichtern könnte.

Unser Ansatz: Gute häusliche Pflege berücksichtigt nicht nur den pflegebedürftigen Menschen, sondern auch diejenigen, die ihn täglich begleiten und unterstützen.

Behandlungspflege – medizinische Versorgung zuhause

Neben der Pflegeberatung bietet Herz & Hand auch Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Qualifizierte Pflegekräfte führen medizinisch notwendige pflegerische Maßnahmen direkt im häuslichen Umfeld durch.

Medikamentengabe

Unterstützung bei ärztlich verordneten Maßnahmen rund um Medikamente.

Wundversorgung

Versorgung entsprechend der ärztlichen Verordnung und der jeweiligen Pflegesituation.

Kompressionsversorgung

Unterstützung bei ärztlich verordneten Kompressionsmaßnahmen.

Injektionen

Durchführung ärztlich verordneter Injektionen durch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte.

Pflege nach SGB XI – Unterstützung im Alltag

Wenn alltägliche Tätigkeiten zunehmend schwerfallen, unterstützt Herz & Hand pflegebedürftige Menschen direkt in ihrer vertrauten Umgebung.

Körperpflege

Unterstützung beispielsweise beim Waschen, Duschen und weiteren Pflegemaßnahmen.

An- und Auskleiden

Persönliche Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Fähigkeiten.

Ernährung

Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.

Mobilität

Hilfe bei alltäglichen Bewegungsabläufen und beim sicheren Bewegen im häuslichen Umfeld.

Pflegeberatung im Duisburger Norden

Herz & Hand ist im Duisburger Norden zuhause. Wir beraten Pflegebedürftige und Angehörige in unserem regionalen Einsatzgebiet persönlich in der eigenen Häuslichkeit.

Meiderich & Beeck

Unter anderem Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.

Hamborn

Unter anderem Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.

Walsum

Unter anderem Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.

Pflegeberatung in Duisburg vereinbaren

Sie beziehen Pflegegeld oder möchten einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren? Sprechen Sie mit Herz & Hand.

Pflegedienst Herz & Hand

Tunnelstraße 1
47137 Duisburg

Telefon:
0203 – 57 83 572

Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr

Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie Ihren Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit Herz & Hand. Wir beraten Sie persönlich, verständlich und direkt in Ihrer häuslichen Umgebung.

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