Pflegeberatung direkt bei Ihnen zuhause – persönlich, fachlich und verständlich. Herz & Hand führt Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Duisburg durch und unterstützt Pflegegeldempfänger sowie pflegende Angehörige bei wichtigen Fragen rund um die häusliche Pflege.
Der Beratungsbesuch dient nicht nur dazu, den gesetzlich vorgesehenen Nachweis zu erbringen. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre aktuelle Pflegesituation gemeinsam mit einer qualifizierten Pflegefachkraft zu betrachten und konkrete Fragen direkt in Ihrer häuslichen Umgebung zu besprechen.
Pflegeberatung mit Herz & Hand: Persönliche Orientierung, fachliche Unterstützung und ein klarer Ablauf – direkt bei Ihnen zuhause.
Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich insbesondere an Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen.
Der Beratungsbesuch soll die Qualität der häuslichen Pflege unterstützen und pflegebedürftigen Menschen sowie den pflegenden Angehörigen praktische pflegefachliche Hilfestellung geben.
Wichtig: Der Termin ist keine Prüfung Ihrer Familie. Er soll vielmehr dazu beitragen, die Versorgung zuhause zu unterstützen, Fragen zu klären und mögliche Verbesserungen frühzeitig zu erkennen.
Die Beratung orientiert sich an Ihrer individuellen Pflegesituation. Unsere Pflegefachkraft nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und betrachtet gemeinsam mit Ihnen, wie die Versorgung zuhause organisiert ist und wo Unterstützung sinnvoll sein kann.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir besprechen kurz Ihre Situation und stimmen einen passenden Beratungstermin mit Ihnen ab.
Unsere Pflegefachkraft besucht Sie in Ihrer häuslichen Umgebung, nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und bespricht mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation.
Wir schauen gemeinsam darauf, wie die Pflege organisiert ist, welche Herausforderungen bestehen und ob zusätzliche Unterstützung sinnvoll sein könnte.
Der durchgeführte Beratungsbesuch wird entsprechend den vorgesehenen Anforderungen dokumentiert.
Für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist der Beratungsbesuch nach der aktuellen Regelung grundsätzlich einmal in jedem Halbjahr vorgesehen.
Der verpflichtende Beratungsbesuch ist grundsätzlich einmal in jedem Halbjahr wahrzunehmen.
Auch hier ist der verpflichtende Beratungsbesuch grundsätzlich einmal in jedem Halbjahr vorgesehen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Beratung bei Bedarf weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen.
Gut zu wissen: Die halbjährliche Verpflichtung gilt inzwischen auch für die Pflegegrade 4 und 5. Die Möglichkeit einer häufigeren vierteljährlichen Beratung bleibt für diese Pflegegrade bestehen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind nicht in gleicher Weise zum Beratungsbesuch verpflichtet. Sie können jedoch halbjährlich einen solchen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, wenn sie dies wünschen.
Das kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn sich die Pflegesituation verändert oder Fragen zu möglichen Unterstützungsangeboten entstehen.
Der Beratungsbesuch bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen die Gelegenheit, die aktuelle Versorgung gemeinsam mit einer Pflegefachkraft zu reflektieren.
Wir betrachten gemeinsam, wie die Pflege aktuell organisiert ist und an welchen Stellen Fragen bestehen.
Pflegende Angehörige können Erfahrungen, Unsicherheiten und Belastungen offen ansprechen.
Wir geben verständliche Hinweise zur Pflege, Organisation und zu möglichen Unterstützungsangeboten.
Klare Informationen können dazu beitragen, den Pflegealltag übersichtlicher und besser planbar zu machen.
Der konkrete Inhalt richtet sich nach Ihrer persönlichen Pflegesituation. Typische Themen können unter anderem sein:
Pflegende Angehörige übernehmen häufig viele Aufgaben gleichzeitig: Körperpflege, Organisation, Termine, Einkäufe, Medikamente und die tägliche Betreuung.
Im Beratungsbesuch können auch die Belastungen und Fragen der pflegenden Angehörigen angesprochen werden. Gemeinsam kann betrachtet werden, welche Unterstützung den Pflegealltag erleichtern könnte.
Unser Ansatz: Gute häusliche Pflege berücksichtigt nicht nur den pflegebedürftigen Menschen, sondern auch diejenigen, die ihn täglich begleiten und unterstützen.
Neben der Pflegeberatung bietet Herz & Hand auch Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Qualifizierte Pflegekräfte führen medizinisch notwendige pflegerische Maßnahmen direkt im häuslichen Umfeld durch.
Unterstützung bei ärztlich verordneten Maßnahmen rund um Medikamente.
Versorgung entsprechend der ärztlichen Verordnung und der jeweiligen Pflegesituation.
Unterstützung bei ärztlich verordneten Kompressionsmaßnahmen.
Durchführung ärztlich verordneter Injektionen durch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte.
Wenn alltägliche Tätigkeiten zunehmend schwerfallen, unterstützt Herz & Hand pflegebedürftige Menschen direkt in ihrer vertrauten Umgebung.
Unterstützung beispielsweise beim Waschen, Duschen und weiteren Pflegemaßnahmen.
Persönliche Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Fähigkeiten.
Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.
Hilfe bei alltäglichen Bewegungsabläufen und beim sicheren Bewegen im häuslichen Umfeld.
Herz & Hand ist im Duisburger Norden zuhause. Wir beraten Pflegebedürftige und Angehörige in unserem regionalen Einsatzgebiet persönlich in der eigenen Häuslichkeit.
Unter anderem Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.
Unter anderem Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.
Unter anderem Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.
Sie beziehen Pflegegeld oder möchten einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren? Sprechen Sie mit Herz & Hand.
Pflegedienst Herz & Hand
Tunnelstraße 1
47137 Duisburg
Telefon:
0203 – 57 83 572
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr
Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten
Vereinbaren Sie Ihren Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit Herz & Hand. Wir beraten Sie persönlich, verständlich und direkt in Ihrer häuslichen Umgebung.
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