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30.08.2026 12:05
Entlassung geplant? Anrufen
Pflege-Ratgeber von Herz & Hand

Ambulante Pflege nach dem Krankenhaus in Duisburg & Dinslaken

Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist häufig noch nicht das Ende der Versorgung. Nach einer Operation, schweren Erkrankung oder einem längeren Krankenhausaufenthalt kann zuhause vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung notwendig sein.

Ambulante Pflege und häusliche Krankenpflege können dazu beitragen, den Übergang vom Krankenhaus in den eigenen Alltag sicher zu organisieren.

Unser wichtigster Tipp: Wenn bereits während des Krankenhausaufenthalts absehbar ist, dass zuhause Unterstützung benötigt wird, sollte die weitere Versorgung möglichst vor der Entlassung organisiert werden.

Warum die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt besonders wichtig ist

Im Krankenhaus besteht eine engmaschige medizinische und pflegerische Versorgung. Mit der Entlassung verändert sich diese Situation schlagartig.

Gleichzeitig sind viele Patientinnen und Patienten noch nicht wieder vollständig belastbar. Beweglichkeit kann eingeschränkt sein, Wunden müssen versorgt werden oder Medikamente müssen zuverlässig eingenommen werden.

Eingeschränkte Mobilität

Aufstehen, Hinsetzen, Gehen oder andere Bewegungen können vorübergehend schwerfallen.

Körperpflege

Duschen, Waschen oder Ankleiden können nach Erkrankung oder Operation Unterstützung erfordern.

Medizinische Maßnahmen

Wundversorgung, Medikamentengabe oder andere ärztlich verordnete Maßnahmen können notwendig sein.

Organisation zuhause

Hilfsmittel, Nachsorgetermine und Unterstützung müssen zuverlässig koordiniert werden.

Ambulante Pflege oder häusliche Krankenpflege – was ist der Unterschied?

Nach einer Krankenhausentlassung werden verschiedene Begriffe häufig miteinander vermischt. Für die weitere Versorgung ist die Unterscheidung wichtig.

Ambulante Pflege

Umfasst je nach persönlicher Situation Unterstützung im täglichen Leben, beispielsweise bei Körperpflege, Mobilität oder Betreuung.

Häusliche Krankenpflege

Ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37 SGB V und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ärztlich verordnet werden.

Wichtig: Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt von der medizinischen Notwendigkeit, der ärztlichen Verordnung, den gesetzlichen Voraussetzungen und der Genehmigung durch die Krankenkasse ab.

Welche häusliche Krankenpflege kann verordnet werden?

Die häusliche Krankenpflege kann je nach medizinischer Situation unterschiedliche Maßnahmen umfassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt, welche Leistungen verordnungsfähig sind.

Behandlungspflege

Beispielsweise ärztlich verordnete Medikamentengabe, Blutzuckermessung oder Wundversorgung.

Grundpflege

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität verordnet werden.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Je nach Art der häuslichen Krankenpflege können auch verordnungsfähige hauswirtschaftliche Leistungen dazugehören.

Behandlungspflege nach der Entlassung

Gerade nach Operationen oder akuten Erkrankungen kann medizinische Behandlungspflege im häuslichen Umfeld erforderlich sein.

Wundversorgung

Versorgung einer Wunde entsprechend der ärztlichen Verordnung und der jeweiligen Pflegesituation.

Medikamentengabe

Ärztlich verordnete Unterstützung bei der Medikamentenversorgung.

Injektionen

Durchführung ärztlich verordneter Injektionen durch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte.

Blutzuckerkontrolle

Durchführung im Rahmen einer entsprechenden ärztlichen Verordnung.

Weitere Maßnahmen

Weitere verordnungsfähige Behandlungspflege entsprechend der medizinischen Situation.

Grundpflege nach Krankenhaus oder Operation

Nicht immer besteht nach der Entlassung nur medizinischer Unterstützungsbedarf. Auch grundlegende Tätigkeiten des täglichen Lebens können vorübergehend schwerfallen.

Körperpflege

Unterstützung beim Waschen, Duschen oder bei anderen Bereichen der persönlichen Hygiene.

An- und Auskleiden

Hilfe bei eingeschränkter Beweglichkeit oder Belastbarkeit.

Mobilität

Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen und bei Bewegungsabläufen in der häuslichen Umgebung.

Wer übernimmt die Kosten?

Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ärztlich verordnet werden.

Die verordneten Leistungen müssen grundsätzlich von der Krankenkasse genehmigt werden. Deshalb sollte die Verordnung zeitnah bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Nicht mit Pflegekassenleistungen verwechseln: Ein vorhandener Pflegegrad kann zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung ermöglichen. Krankenversicherung und Pflegeversicherung finanzieren jedoch unterschiedliche Leistungsbereiche.

Was ist das Entlassmanagement im Krankenhaus?

Das Entlassmanagement soll dabei helfen, die Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt rechtzeitig vorzubereiten.

Wenn nach der Entlassung unmittelbar weitere medizinische oder pflegerische Versorgung notwendig ist, sollte dies möglichst bereits während des Krankenhausaufenthalts geklärt werden.

Versorgungsbedarf klären

Welche Unterstützung wird unmittelbar nach der Entlassung benötigt?

Pflegedienst organisieren

Bei Bedarf kann die ambulante Weiterversorgung vorbereitet werden.

Hilfsmittel & Nachsorge

Notwendige Hilfsmittel und weitere Nachsorgemaßnahmen sollten möglichst früh geklärt werden.

Krankenhaus kann häusliche Krankenpflege verordnen

Im Rahmen des Entlassmanagements können Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte häusliche Krankenpflege für einen begrenzten Übergangszeitraum verordnen.

Aktuelle Regelung: Die Verordnung durch das Krankenhaus kann für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung erfolgen.

Wenn danach weiterhin häusliche Krankenpflege erforderlich ist, muss die weitere ärztliche Versorgung und gegebenenfalls eine Folgeverordnung geklärt werden.

Pflegedienst möglichst vor der Entlassung suchen

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Organisation der Versorgung erst am Tag der Entlassung zu beginnen.

Je nach benötigter Leistung, Pflegeaufwand und verfügbarer Tourenplanung kann ein Pflegedienst nicht jeden neuen Einsatz sofort übernehmen.

Deshalb früh Kontakt aufnehmen: Sobald ein konkreter Entlassungstermin und der voraussichtliche Unterstützungsbedarf feststehen, sollte geklärt werden, welcher Pflegedienst die Versorgung übernehmen kann.

In 4 Schritten die Versorgung zuhause vorbereiten

1

Bedarf im Krankenhaus klären

Welche Pflege, medizinische Versorgung oder Unterstützung wird zuhause benötigt?

2

Verordnungen prüfen

Benötigte häusliche Krankenpflege, Medikamente, Hilfsmittel und Nachsorge klären.

3

Pflegedienst organisieren

Frühzeitig prüfen, wer die benötigte ambulante Versorgung übernehmen kann.

4

Zuhause vorbereiten

Wohnumfeld, Hilfsmittel und wichtige Alltagsabläufe vorbereiten.

Zuhause sicher vorbereiten

Schon kleine Veränderungen können helfen, die ersten Tage nach der Krankenhausentlassung übersichtlicher und sicherer zu gestalten.

  • Stolperfallen entfernen und wichtige Laufwege freihalten
  • Medikamente und wichtige Unterlagen übersichtlich bereitlegen
  • benötigte Hilfsmittel möglichst vor der Entlassung organisieren
  • Arzt- und Nachsorgetermine rechtzeitig planen
  • klären, wer bei Einkäufen und anderen Alltagsaufgaben unterstützen kann
  • wichtige Telefonnummern griffbereit halten

Was ist, wenn zuhause vorübergehend mehr Hilfe benötigt wird?

Manchmal ist nach einer schweren Erkrankung mehr Unterstützung notwendig, als durch einzelne ambulante Einsätze unmittelbar abgedeckt werden kann.

Dann sollte gemeinsam mit Krankenhaus, Ärztinnen und Ärzten, Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse geprüft werden, welche weitere Versorgung möglich und notwendig ist.

Weitere Möglichkeiten können je nach Voraussetzungen sein: Unterstützungspflege, Kurzzeitpflege oder in bestimmten Fällen Übergangspflege im Krankenhaus. Welche Leistung infrage kommt, muss individuell geklärt werden.

Pflegegrad nach einem Krankenhausaufenthalt

Nicht jede vorübergehende Hilfebedürftigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt bedeutet automatisch Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung.

Wenn jedoch längerfristig erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit bestehen, kann es sinnvoll sein, einen möglichen Pflegegrad prüfen zu lassen.

Unterschied beachten: Häusliche Krankenpflege nach SGB V und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach SGB XI sind unterschiedliche Leistungsbereiche und können je nach Situation nebeneinander relevant sein.

Ambulante Pflege nach Krankenhaus in Duisburg

Pflegedienst Herz & Hand unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige insbesondere im Duisburger Norden.

Meiderich & Beeck

Ambulante Unterstützung unter anderem in Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.

Hamborn

Pflege zuhause unter anderem in Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.

Walsum

Ambulante Pflege unter anderem in Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.

Pflege nach Krankenhaus in Dinslaken

Auch in Dinslaken unterstützt Herz & Hand Patientinnen und Patienten bei einer ambulanten Versorgung zuhause.

Hiesfeld

Persönliche ambulante Unterstützung nach der Entlassung.

Bruch & Averbruch

Häusliche Versorgung entsprechend der persönlichen Situation.

Lohberg & Eppinghoven

Pflege und Unterstützung im vertrauten Wohnumfeld.

Dinslakener Innenstadt

Ambulante Versorgung im zentralen Dinslaken.

Häufige Fragen zur Pflege nach dem Krankenhaus

Kann ein Krankenhaus häusliche Krankenpflege verordnen?

Ja. Im Rahmen des Entlassmanagements kann das Krankenhaus häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Kalendertage nach der Entlassung verordnen, wenn dies unmittelbar erforderlich ist.

Wer bezahlt häusliche Krankenpflege?

Häusliche Krankenpflege ist grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung sind unter anderem die medizinische Notwendigkeit, eine entsprechende Verordnung und grundsätzlich die Genehmigung der Krankenkasse.

Kann Wundversorgung zuhause erfolgen?

Ja. Wundversorgung gehört zu den grundsätzlich verordnungsfähigen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Brauche ich für Pflege nach dem Krankenhaus einen Pflegegrad?

Nicht zwingend. Häusliche Krankenpflege nach SGB V ist nicht dasselbe wie Pflegeleistungen auf Grundlage eines Pflegegrades. Beide Bereiche können je nach Situation unterschiedlich relevant sein.

Wann sollte ein Pflegedienst organisiert werden?

Wenn bereits während des Krankenhausaufenthalts absehbar ist, dass nach der Entlassung Pflege benötigt wird, sollte möglichst früh mit der Organisation der ambulanten Versorgung begonnen werden.

Was passiert nach den ersten sieben Tagen?

Die Sieben-Tage-Regel betrifft die Verordnung durch das Krankenhaus im Entlassmanagement. Wenn häusliche Krankenpflege anschließend weiter benötigt wird, muss die weitere ärztliche Versorgung und gegebenenfalls eine Folgeverordnung rechtzeitig geklärt werden.

Entlassung und Pflege persönlich besprechen

Steht bei Ihnen oder einem Angehörigen die Entlassung aus dem Krankenhaus bevor und wird anschließend ambulante Unterstützung benötigt? Sprechen Sie möglichst früh mit Herz & Hand, damit wir gemeinsam prüfen können, welche Versorgung im häuslichen Umfeld möglich ist.

Pflegedienst Herz & Hand

Tunnelstraße 1
47137 Duisburg

Telefon:
0203 – 57 83 572

Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr

Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten

Pflege nach der Krankenhausentlassung organisieren

Je früher die Versorgung zuhause geklärt wird, desto besser lässt sich der Übergang vorbereiten. Sprechen Sie mit Herz & Hand über die benötigte ambulante Unterstützung.

Jetzt Versorgung besprechen