Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, entstehen viele Fragen gleichzeitig. Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Wie wird ein Pflegegrad beantragt? Welche Leistungen gibt es und wann kann ein ambulanter Pflegedienst sinnvoll unterstützen?
Dieser Ratgeber gibt Pflegebedürftigen und Angehörigen einen verständlichen Überblick über wichtige Schritte bei der Organisation von Pflege zuhause.
Pflege zuhause gut organisieren: Je früher Unterstützungsbedarf erkannt, Leistungen geprüft und Aufgaben sinnvoll verteilt werden, desto besser lässt sich die häusliche Versorgung an die tatsächliche Lebenssituation anpassen.
Viele pflegebedürftige Menschen möchten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Das eigene Zuhause bietet vertraute Räume, persönliche Erinnerungen, bekannte Abläufe und die Nähe zum bisherigen sozialen Umfeld.
Häusliche Pflege kann durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine Kombination aus privater und professioneller Unterstützung organisiert werden.
Der eigene Wohnraum und bekannte Tagesabläufe bleiben erhalten.
Vorhandene Fähigkeiten können im eigenen Alltag möglichst lange weiter genutzt werden.
Art und Umfang der Unterstützung lassen sich an die individuelle Pflegesituation anpassen.
Familie und professionelle Pflege können die Versorgung gemeinsam organisieren.
Wenn ein Mensch aufgrund gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen dauerhaft Unterstützung benötigt, kann ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll sein.
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Anschließend erfolgt grundsätzlich eine Begutachtung, bei der die Selbstständigkeit und vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen beurteilt werden.
Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen und Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.
Der tatsächliche Unterstützungsbedarf und die Selbstständigkeit werden beurteilt.
Je nach Ergebnis erfolgt die Zuordnung zu einem Pflegegrad von 1 bis 5.
Vorbereitung hilft: Familien sollten vor einer Begutachtung überlegen, bei welchen täglichen Tätigkeiten regelmäßig Unterstützung benötigt wird.
Die Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden sich nach Pflegegrad und gewählter Versorgungsform. Bei häuslicher Pflege können beispielsweise Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen relevant sein.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Ambulante Pflegesachleistungen bis zu |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | keine reguläre Pflegesachleistung |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € monatlich |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € monatlich |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € monatlich |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € monatlich |
Kombination möglich: Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch als Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu vereinbarten Einsätzen in die Wohnung des pflegebedürftigen Menschen. Welche Leistungen tatsächlich benötigt werden, wird individuell geplant.
Unterstützung beispielsweise bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, Mobilität und anderen grundlegenden Tätigkeiten des täglichen Lebens.
Medizinisch notwendige pflegerische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung, beispielsweise Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen.
Persönliche Begleitung, Alltagsstruktur, Aktivierung und Entlastung pflegender Angehöriger.
Für Familien sind die verschiedenen Begriffe der ambulanten Pflege zunächst oft schwer auseinanderzuhalten. Grundpflege und Behandlungspflege erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Unterstützt bei grundlegenden Tätigkeiten des täglichen Lebens – beispielsweise Körperpflege, Ernährung, Ankleiden und Mobilität.
Umfasst medizinisch notwendige pflegerische Maßnahmen, die entsprechend einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden.
Häusliche Pflege muss keine Entscheidung zwischen „Familie oder Pflegedienst“ sein. Viele Versorgungssituationen lassen sich als Kombination aus Unterstützung durch Angehörige und professionellen Pflegeeinsätzen organisieren.
Können vertraute Abläufe begleiten und entsprechend ihrer Möglichkeiten Aufgaben im Alltag übernehmen.
Übernimmt vereinbarte professionelle Pflege- und Unterstützungsleistungen.
Aufgaben können entsprechend der tatsächlichen Pflegesituation sinnvoll verteilt werden.
Die Pflege eines Angehörigen kann viel Zeit, körperliche Kraft und organisatorische Verantwortung erfordern. Besonders belastend wird die Situation häufig, wenn Beruf, Familie und Pflege gleichzeitig bewältigt werden müssen.
Entlastung frühzeitig organisieren: Professionelle Hilfe muss nicht erst dann beginnen, wenn Angehörige ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Der Betrag ist zweckgebunden und kann für gesetzlich vorgesehene Unterstützungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Der Anspruch besteht grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1.
Das entspricht bei vollständiger Nutzung bis zu 1.572 Euro pro Jahr.
Der Entlastungsbetrag steht grundsätzlich bereits bei Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Der Betrag darf nur für gesetzlich vorgesehene Leistungen eingesetzt werden.
Wenn die normalerweise pflegende Person zeitweise verhindert ist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Das kann beispielsweise bei Urlaub, Krankheit, persönlichen Terminen oder notwendigen Auszeiten relevant sein. Eine Ersatzpflege kann je nach Situation auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
Auch stundenweise möglich: Verhinderungspflege muss nicht immer mehrere Tage dauern. Je nach Voraussetzungen kann auch eine zeitweise Ersatzpflege zur Entlastung sinnvoll sein.
Viele Angehörige versuchen zunächst, die Versorgung vollständig selbst zu organisieren. Professionelle Unterstützung kann jedoch bereits früher eine sinnvolle Ergänzung sein.
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann sich die Alltagssituation kurzfristig stark verändern. Möglicherweise werden plötzlich Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität oder ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen benötigt.
Versorgung rechtzeitig planen: Wenn bereits vor der Entlassung absehbar ist, dass Unterstützung zuhause benötigt wird, sollten Angehörige die weitere Versorgung möglichst früh organisieren.
Bei Demenz können vertraute Räume und wiederkehrende Abläufe besonders wichtig sein. Gleichzeitig steigt mit fortschreitender Erkrankung häufig der Unterstützungs- und Betreuungsbedarf.
Vertraute Tagesabläufe können helfen, mehr Übersicht und Sicherheit im Alltag zu schaffen.
Ruhe, Geduld und verständliche Kommunikation sind wichtige Bestandteile der Betreuung.
Professionelle Unterstützung kann Familien bei der langfristigen Betreuung entlasten.
Nicht warten, bis die Versorgung zu einer dauerhaften Überlastung führt.
Bei dauerhaftem Hilfebedarf mögliche Leistungen der Pflegeversicherung klären.
Prüfen, welche geeigneten Pflege- und Alltagshilfen die Versorgung erleichtern können.
Nicht alle Aufgaben müssen von einer einzigen Person übernommen werden.
Bei offenen Fragen professionelle Unterstützung und Beratung einholen.
Wenn sich der Pflegebedarf verändert, sollte auch die Organisation angepasst werden.
Pflegedienst Herz & Hand unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige insbesondere im Duisburger Norden.
Ambulante Pflege unter anderem in Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.
Pflege zuhause unter anderem in Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.
Ambulante Unterstützung unter anderem in Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.
Auch in Dinslaken unterstützt Herz & Hand pflegebedürftige Menschen in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung.
Ambulante Pflege und persönliche Unterstützung zuhause.
Individuelle häusliche Versorgung entsprechend der Pflegesituation.
Pflege und Unterstützung im vertrauten Wohnumfeld.
Ambulante Pflege im zentralen Dinslaken.
Wenn ein Mensch aufgrund gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen dauerhaft Hilfe benötigt, sollte geprüft werden, ob Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht kommen.
Ja. Häusliche Pflege kann aus einer Kombination von Unterstützung durch Angehörige und professionellen Pflegeleistungen bestehen.
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro.
Sie betragen bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 pro Monat.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich. Er steht bei häuslicher Pflege grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Wenn regelmäßig Unterstützung benötigt wird, medizinisch notwendige Pflege erforderlich ist oder Angehörige die Versorgung nicht vollständig allein übernehmen können oder möchten.
Jede Pflegesituation ist anders. Wenn Sie für sich selbst oder einen Angehörigen Unterstützung benötigen, beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten einer ambulanten Versorgung in Duisburg und Dinslaken.
Pflegedienst Herz & Hand
Tunnelstraße 1
47137 Duisburg
Telefon:
0203 – 57 83 572
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr
Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten
Sie möchten wissen, welche ambulante Unterstützung zu Ihrer persönlichen Pflegesituation passt? Herz & Hand berät Sie verständlich und persönlich.
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