Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, übernimmt täglich viel Verantwortung. Ambulante Pflege, Betreuung, Verhinderungspflege und weitere Leistungen können helfen, Aufgaben sinnvoll zu verteilen und notwendige Freiräume im Pflegealltag zu schaffen.
Pflege muss nicht vollständig von einer einzigen Person getragen werden. Frühzeitig organisierte Unterstützung kann sowohl dem pflegebedürftigen Menschen als auch seinen Angehörigen zugutekommen.
Entlastung ist Teil guter Pflege: Pflegende Angehörige benötigen Zeit für Beruf, Familie, eigene Termine und Erholung. Professionelle Unterstützung kann dabei helfen, häusliche Pflege langfristig verlässlich zu organisieren.
Die Pflege eines Angehörigen umfasst weit mehr als einzelne pflegerische Handgriffe. Häufig kommen organisatorische Aufgaben, Arzttermine, Abstimmungen mit Pflegekasse und medizinischer Versorgung hinzu.
Gleichzeitig läuft das eigene Leben weiter. Beruf, Partnerschaft, Kinder und persönliche Verpflichtungen müssen mit der Pflegesituation vereinbart werden.
Wiederkehrende Pflegeaufgaben, Unterstützung bei der Mobilität oder Körperpflege können körperlich anspruchsvoll sein.
Pflege muss häufig zusätzlich zu Beruf, Haushalt und anderen Verpflichtungen organisiert werden.
Die Sorge um einen nahestehenden Menschen kann emotional sehr fordernd sein.
Termine, Medikamente, Pflegeleistungen und Anträge müssen koordiniert werden.
Welche Unterstützung sinnvoll ist, hängt vom Pflegegrad, dem tatsächlichen Pflegebedarf und der individuellen familiären Situation ab. Oft lassen sich mehrere Leistungen miteinander kombinieren.
Ein Pflegedienst übernimmt vereinbarte Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld und entlastet dadurch Angehörige.
Alltagsbegleitung, Gesellschaft und Aktivierung können zusätzliche Freiräume schaffen.
Ersatzpflege kann genutzt werden, wenn die normalerweise pflegende Person zeitweise verhindert ist.
Ein zweckgebundener monatlicher Betrag kann für gesetzlich vorgesehene Unterstützungsleistungen eingesetzt werden.
Teilstationäre Versorgung kann die häusliche Pflege ergänzen und Angehörige zeitweise entlasten.
Beratung hilft dabei, Leistungen zu verstehen und die Versorgung besser zu organisieren.
Ein ambulanter Pflegedienst kann einen Teil der täglichen Versorgung übernehmen. Welche Aufgaben dazugehören, wird entsprechend der persönlichen Pflegesituation vereinbart.
Unterstützung beispielsweise bei Körperpflege, Ankleiden, Ernährung und Mobilität.
Ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen.
Persönliche Begleitung, Alltagsstruktur und Aktivierung entsprechend der individuellen Situation.
Pflege gemeinsam organisieren: Angehörige müssen nicht entweder alles selbst machen oder die komplette Versorgung abgeben. Private und professionelle Unterstützung können sinnvoll miteinander verbunden werden.
Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Verhinderungspflege genutzt werden.
Das kann beispielsweise bei Urlaub, Krankheit, persönlichen Terminen oder einer notwendigen Auszeit relevant sein.
Verhinderungspflege gehört grundsätzlich zu den Leistungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Auch stundenweise relevant: Eine Pflegeperson muss nicht zwingend mehrere Tage abwesend sein. Je nach Situation kann Ersatzpflege auch für kürzere Zeiträume sinnvoll sein.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat.
Der Betrag ist zweckgebunden und kann für gesetzlich vorgesehene qualitätsgesicherte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Der Anspruch besteht grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1.
Bei vollständiger Nutzung entspricht dies bis zu 1.572 Euro pro Jahr.
Der Entlastungsbetrag steht grundsätzlich bereits bei Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Der Betrag ist für gesetzlich vorgesehene Entlastungsleistungen bestimmt.
Besonderheit bei Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag kann hier unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gelten dafür andere Regeln.
Bei der Tagespflege wird der pflegebedürftige Mensch zeitweise in einer teilstationären Einrichtung versorgt und kehrt anschließend wieder in sein Zuhause zurück.
Dadurch kann häusliche Pflege ergänzt werden, während Angehörige beispielsweise arbeiten, Termine wahrnehmen oder Zeit zur Erholung nutzen können.
Keine Entweder-oder-Entscheidung: Tagespflege kann eine bestehende häusliche Versorgung ergänzen, wenn dies zur persönlichen Situation passt.
Nicht jede Entlastung muss unmittelbar eine pflegerische Tätigkeit betreffen. Auch persönliche Betreuung und Alltagsbegleitung können Angehörigen wertvolle Zeit verschaffen.
Persönliche Gespräche und gemeinsame Zeit können den Alltag bereichern.
Individuell geeignete Beschäftigungen können vorhandene Fähigkeiten und Interessen aufgreifen.
Vertraute Abläufe und persönliche Begleitung können Orientierung und Sicherheit unterstützen.
Pflegebedürftigkeit verändert häufig die Beziehung zwischen Angehörigen. Kinder übernehmen Verantwortung für Eltern, Partner werden zu Pflegepersonen und bisher selbstverständliche Rollen verändern sich.
Neben praktischer Unterstützung kann es deshalb auch wichtig sein, Sorgen und Unsicherheiten offen anzusprechen und Beratung anzunehmen.
Hilfe anzunehmen bedeutet nicht, Verantwortung abzugeben: Professionelle Unterstützung kann vielmehr helfen, diese Verantwortung langfristig tragbar zu gestalten.
Entlastung sollte möglichst nicht erst dann beginnen, wenn die Situation bereits dauerhaft überfordernd geworden ist. Bestimmte Veränderungen können ein Hinweis sein, dass zusätzliche Hilfe sinnvoll werden könnte.
Welche Aufgaben kosten besonders viel Zeit und Kraft?
Welche Unterstützung benötigt der pflegebedürftige Mensch tatsächlich?
Ambulante Pflege, Betreuung, Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege prüfen.
Festlegen, was Angehörige und was professionelle Dienste übernehmen.
Pflegedienst Herz & Hand unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige insbesondere im Duisburger Norden.
Ambulante Unterstützung unter anderem in Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.
Pflege und Betreuung unter anderem in Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.
Unterstützung für Familien unter anderem in Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.
Auch in Dinslaken begleitet Herz & Hand Pflegebedürftige und Angehörige im häuslichen Pflegealltag.
Persönliche ambulante Unterstützung zuhause.
Individuell abgestimmte Pflege und Betreuung.
Unterstützung entsprechend der persönlichen Pflegesituation.
Ambulante Versorgung im zentralen Dinslaken.
Je nach individueller Situation können beispielsweise ambulante Pflege, Betreuungsangebote, Verhinderungspflege, Tagespflege, der Entlastungsbetrag und Pflegeberatung relevant sein.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich.
Der Entlastungsbetrag steht bei häuslicher Pflege grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 bei Vorliegen der Voraussetzungen ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Nein. Häusliche Pflege kann so organisiert werden, dass Angehörige und professionelle Dienste unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
Unterstützung kann bereits sinnvoll sein, wenn Pflege dauerhaft viel Zeit und Kraft beansprucht oder einzelne Aufgaben zunehmend schwer zu bewältigen sind.
Sie pflegen einen Angehörigen und möchten wissen, welche Aufgaben Herz & Hand übernehmen kann? Wir besprechen mit Ihnen die persönliche Situation und mögliche ambulante Unterstützungsangebote.
Pflegedienst Herz & Hand
Tunnelstraße 1
47137 Duisburg
Telefon:
0203 – 57 83 572
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr
Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten
Sprechen Sie mit uns darüber, welche Unterstützung den Pflegealltag für Sie und Ihren Angehörigen erleichtern kann. Herz & Hand berät Sie persönlich.
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