Die Kostenfrage gehört zu den wichtigsten Themen, wenn ambulante Pflege organisiert werden soll. Wie viel kostet ein Pflegedienst? Welche Beträge übernimmt die Pflegeversicherung? Und wann kann ein Eigenanteil entstehen?
Einen pauschalen Monatspreis für ambulante Pflege gibt es nicht. Die tatsächlichen Kosten hängen davon ab, welche Leistungen benötigt werden, wie häufig der Pflegedienst kommt und welche Ansprüche gegenüber Pflege- oder Krankenversicherung bestehen.
Wichtig: Der Pflegegrad bestimmt nicht automatisch, was ein Pflegedienst kostet. Er bestimmt unter anderem, bis zu welcher Höhe bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können. Die tatsächlichen Pflegekosten ergeben sich dagegen aus den konkret vereinbarten Leistungen.
Ambulante Pflege wird individuell zusammengestellt. Deshalb können zwei Menschen mit demselben Pflegegrad unterschiedlich hohe Pflegekosten haben.
Körperpflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfen oder andere Leistungen werden unterschiedlich abgerechnet.
Je mehr Unterstützung bei einem Pflegeeinsatz benötigt wird, desto größer kann der Leistungsumfang sein.
Ein täglicher Einsatz verursacht andere Gesamtkosten als mehrere Einsätze am Tag.
Der Pflegegrad beeinflusst, welche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung verfügbar sind.
Pflegekasse, Krankenkasse und private Eigenanteile können unterschiedliche Rollen spielen.
Die Gesamtkosten hängen letztlich von den tatsächlich vereinbarten Pflegeleistungen ab.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können für professionelle ambulante Pflege Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung nutzen.
Dafür gelten gesetzlich festgelegte monatliche Höchstbeträge.
| Pflegegrad | Ambulante Pflegesachleistungen 2026 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Keine regulären Pflegesachleistungen; Entlastungsbetrag bis zu 131 € monatlich nutzbar |
| Pflegegrad 2 | bis zu 796 € monatlich |
| Pflegegrad 3 | bis zu 1.497 € monatlich |
| Pflegegrad 4 | bis zu 1.859 € monatlich |
| Pflegegrad 5 | bis zu 2.299 € monatlich |
Beispiel: Bei Pflegegrad 3 stehen im Jahr 2026 für ambulante Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro pro Monat zur Verfügung. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Pflegebedürftige automatisch Pflegeleistungen in dieser Höhe benötigt.
Pflegesachleistungen sind keine Geldzahlung, die einfach auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen wird.
Sie dienen der Finanzierung professioneller ambulanter Pflege durch entsprechende Pflege- oder Betreuungsdienste. Die tatsächlich in Anspruch genommenen abrechenbaren Leistungen werden im Rahmen des verfügbaren Anspruchs abgerechnet.
Beispielsweise Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität oder anderen pflegerischen Alltagstätigkeiten.
Betreuungsmaßnahmen können je nach persönlicher Pflegesituation relevant sein.
Auch bestimmte Hilfen bei der Haushaltsführung können unter Pflegesachleistungen fallen.
Ein Eigenanteil kann entstehen, wenn die Kosten der gewünschten ambulanten Pflege höher sind als die verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung oder wenn Leistungen privat vereinbart werden.
Die Pflegeleistungen kosten mehr als der verfügbare monatliche Sachleistungsbetrag.
Es werden Leistungen gewünscht, für die kein ausreichender Anspruch gegenüber einem Kostenträger besteht.
Die Pflegeplanung umfasst mehr Leistungen, als über bestehende Ansprüche abgedeckt werden können.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt, wie ein Eigenanteil grundsätzlich entstehen kann.
Beispiel Pflegegrad 3:
Geplante abrechenbare Pflegeleistungen:
1.750 € monatlich
Maximale Pflegesachleistung Pflegegrad 3:
1.497 € monatlich
Rechnerischer Differenzbetrag:
253 €
Dies ist lediglich ein Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Kosten hängen von den vereinbarten Leistungen, den jeweiligen Vergütungen und weiteren möglichen Ansprüchen ab.
Pflegebedürftige und Angehörige sollten vor Beginn einer ambulanten Versorgung nicht im Unklaren darüber bleiben, mit welchen Kosten voraussichtlich zu rechnen ist.
Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sollen deshalb bereits vor Vertragsschluss und auch nach wesentlichen Änderungen über die voraussichtlichen Kosten der geplanten Leistungen informieren.
Vor Beginn klären: Welche Leistungen werden erbracht? Wie werden sie abgerechnet? Welcher Anteil wird voraussichtlich von der Pflegekasse übernommen? Und entsteht ein Eigenanteil?
Wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise beispielsweise durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Pflegegeld gezahlt werden.
Pflegegeld und professionelle ambulante Pflege schließen sich dabei nicht grundsätzlich gegenseitig aus. Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Formen kombiniert werden.
Wenn ein Pflegebedürftiger nicht den gesamten verfügbaren Pflegesachleistungsbetrag für einen Pflegedienst nutzt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliges Pflegegeld verbleiben.
Grundidee: Professionelle Pflege und Unterstützung durch Angehörige können miteinander kombiniert werden. Das anteilige Pflegegeld richtet sich danach, wie stark der Sachleistungsanspruch bereits genutzt wurde.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen.
Der Betrag ist zweckgebunden und kann nicht einfach frei wie ein zusätzliches Pflegegeld ausgegeben werden.
Hier kann der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden.
Für körperbezogene Selbstversorgung darf der Entlastungsbetrag in diesen Pflegegraden nicht eingesetzt werden.
Neben den monatlichen Leistungen für ambulante Pflege gibt es weitere finanzielle Ansprüche, die in bestimmten Situationen eine wichtige Rolle spielen können.
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht seit Juli 2025 ein Gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung.
2026 beträgt dieser gemeinsame Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können ihn bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzen.
Verhinderungspflege kann relevant werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann, beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder einer notwendigen Auszeit.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann dann Ersatzpflege finanziert werden. Die Verhinderungspflege kann auch durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Kurzzeitpflege ist grundsätzlich eine zeitlich begrenzte stationäre Versorgung. Sie kann beispielsweise relevant werden, wenn eine häusliche Versorgung vorübergehend nicht ausreichend organisiert werden kann.
Sie sollte deshalb nicht mit einem zusätzlichen monatlichen Budget für den normalen ambulanten Pflegedienst verwechselt werden.
Ein häufiger Fehler bei der Berechnung ambulanter Pflegekosten besteht darin, alle Leistungen gemeinsam unter der Pflegeversicherung einzuordnen.
Ärztlich verordnete Behandlungspflege kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Leistung der Krankenversicherung sein. Dazu können beispielsweise medizinisch notwendige Maßnahmen gehören.
Bei entsprechender ärztlicher Verordnung.
Ärztlich verordnete Unterstützung bei der Medikamentenversorgung.
Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit und Verordnung.
Deshalb genau unterscheiden: Pflegesachleistungen nach Pflegegrad und ärztlich verordnete Behandlungspflege sind unterschiedliche Leistungsbereiche.
Wenn notwendige Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln und nicht vollständig durch andere Leistungsträger finanziert werden können, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Sozialhilfe beziehungsweise Hilfe zur Pflege in Betracht kommen.
Ob ein Anspruch besteht, muss individuell durch den zuständigen Sozialhilfeträger geprüft werden.
Pflegegrad 1 berechtigt nicht zu den regulären ambulanten Pflegesachleistungen der Pflegegrade 2 bis 5.
Es bestehen jedoch andere Ansprüche. Unter anderem steht bei häuslicher Pflege der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.
Besonderheit bei Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag kann hier auch für bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden.
Bis zu 796 € monatlich ambulante Pflegesachleistungen.
Bis zu 1.497 € monatlich ambulante Pflegesachleistungen.
Bis zu 1.859 € monatlich ambulante Pflegesachleistungen.
Bis zu 2.299 € monatlich ambulante Pflegesachleistungen.
Der tatsächliche Eigenanteil lässt sich erst berechnen, wenn der konkrete Pflegebedarf bekannt ist.
Welche Unterstützung wird tatsächlich benötigt?
Welche Aufgaben soll der Pflegedienst übernehmen?
Welche Beträge stehen über Pflege- oder Krankenversicherung zur Verfügung?
Wie hoch sind die Kosten der tatsächlich geplanten Leistungen?
Welcher Anteil wird gedeckt und welcher Betrag bleibt gegebenenfalls offen?
Leistungen so planen, dass Pflegebedarf, Ansprüche und finanzielle Möglichkeiten zusammenpassen.
Bei Pflegekosten ist es verständlich, auf den finanziellen Rahmen zu achten. Entscheidend sollte jedoch nicht allein sein, den monatlichen Eigenanteil möglichst niedrig zu halten.
Die Versorgung muss auch zum tatsächlichen Pflegebedarf passen. Wer notwendige Unterstützung nur aus Kostengründen zu knapp plant, kann Angehörige oder Pflegebedürftige unnötig belasten.
Das Ziel ist nicht „möglichst wenig Pflege“, sondern eine passende Pflegeplanung: so viel Unterstützung wie notwendig, so viel Selbstständigkeit wie möglich und transparente Kosten.
Herz & Hand unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige insbesondere im Duisburger Norden. Die persönlichen Pflegekosten richten sich auch hier nach der individuell geplanten Versorgung.
Unter anderem Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich, Beeck und Beeckerwerth.
Unter anderem Alt-Hamborn, Marxloh, Neumühl, Röttgersbach und Obermarxloh.
Unter anderem Aldenrade, Fahrn, Vierlinden, Wehofen und Overbruch.
Auch für Pflegebedürftige in Dinslaken lässt sich der tatsächliche Preis einer ambulanten Versorgung nur anhand der benötigten Leistungen bestimmen.
Individuelle Pflegeplanung und transparente Kostenbesprechung.
Ambulante Versorgung entsprechend des tatsächlichen Pflegebedarfs.
Pflege zuhause mit individuell abgestimmten Leistungen.
Ambulante Pflege im zentralen Dinslaken.
Es gibt keinen einheitlichen Monatspreis. Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Häufigkeit der tatsächlich vereinbarten Leistungen.
Für ambulante Pflegesachleistungen stehen bei Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro monatlich zur Verfügung.
Bei Pflegegrad 3 beträgt der Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen im Jahr 2026 bis zu 1.497 Euro monatlich.
Bei Pflegegrad 4 stehen für ambulante Pflegesachleistungen bis zu 1.859 Euro monatlich zur Verfügung.
Bei Pflegegrad 5 beträgt der monatliche Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen bis zu 2.299 Euro.
Der Entlastungsbetrag beträgt bei häuslicher Pflege bis zu 131 Euro pro Monat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein, nicht automatisch. Ob ein Eigenanteil entsteht, hängt von den Kosten der gewählten Leistungen und den verfügbaren Ansprüchen ab.
Nicht grundsätzlich. Ärztlich verordnete Behandlungspflege kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen über die Krankenversicherung finanziert werden.
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 steht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Sie möchten wissen, mit welchen Kosten bei Ihrer individuellen Pflegesituation zu rechnen ist und welche Leistungen der Pflegeversicherung berücksichtigt werden können?
Herz & Hand bespricht mit Ihnen den konkreten Pflegebedarf, die geplanten Leistungen und die daraus entstehende Versorgung.
Pflegedienst Herz & Hand
Tunnelstraße 1
47137 Duisburg
Telefon:
0203 – 57 83 572
Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 14:00 Uhr
Zusätzliche Erreichbarkeit:
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten
Eine belastbare Kostenplanung beginnt mit dem tatsächlichen Pflegebedarf. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung benötigt wird und wie eine passende ambulante Versorgung gestaltet werden kann.
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